EchteWORTarbeit (Mirco Drewes) im Folgenden: V1
Auftraggeber im Folgenden: V2
1. Zustandekommen eines Vertrages, Preise
(1) Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier definierten AGB. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
(2) Bei Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als durch V2 anerkannt. Es gelten ausschließlich die in den AGB festgelegten Zahlungs- und Lieferbedingungen, mit denen sich V2 bei Auftragserteilung ebenfalls einverstanden erklärt.
(3) Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald die zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen oder Informationen zusammen mit einer schriftlichen Auftragserteilung unter Verweis auf die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen.
(4) Es gelten die bei Auftragsannahme vereinbarten Preise.
(5) Zur Bearbeitung eines Auftrages steht es V1 frei, Dritte zu bestellen, es sei denn, der Einsatz Dritter wird durch V2 vertraglich ausgeschlossen.
2. Zahlung, Verzug
(1) Die Zahlung der vereinbarten Leistungen erfolgt bei Pauschalpreisen vorbehaltlich anderslautender Absprachen in zwei Raten: Ein Teil von Vier ist mit sofortigem Zahlungsziel nach Auftragsannahme zu zahlen, drei Teile von Vier mit sofortigem Zahlungsziel nach Erfüllung des Auftrags durch V2. Die Zahlung der vereinbarten Leistungen erfolgt bei Stundenhonoraren vorbehaltlich anderslautender Absprachen während des Leistungszeitraums und nach Erbringung der Leistung zum folgenden Monatsersten. Rabatte werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(3) Bei Zahlungsverzug entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Gegebenenfalls kann V1 die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für V2 bis zum Ausgleich der Forderungen zurückstellen.
3. Lieferung, Fristen
(1) Den Versand von Unterlagen nimmt V1 für V2 mit gebotener Sorgfalt vor. V1 haftet jedoch nur für Schäden, die innerhalb des Verantwortungsbereiches von V1 durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.
(2) Sollte V1 mit seinen Leistungen in Verzug geraten, so ist V1 eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann V2 vom Vertrag zurücktreten. Ersatz eines Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
(3) Betriebsstörungen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, aber auch Krankheit oder technische Störungen, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen. V2 ist im Falle einer Produktionsstörung berechtigt, zu dem Teil vom Vertrag zurückzutreten, in dem die Leistung noch nicht erbracht worden ist. In dem Falle, dass die erbrachte Teilleistung V2 nachweisbar ohne Interesse ist, hat V2 das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
4. Beanstandungen, Gewährleistungspflicht
(1) V1 verpflichtet sich, die vereinbarten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Für dennoch auftretende Fehler, die eine Sinnentstellung des Textes zur Folge haben, haftet V1 nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
(2) Beanstandungen sind V1 innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Leistung durch V2 mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt V1 auch innerhalb dieser Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
(3) Bei Lektoratsarbeiten gestattet V2, dass V1 eine Kopie der Vorlage verwahrt. Anderenfalls entfallen alle Gewährleistungsansprüche, die nur durch einen Vergleich mit der Vorlage zu klären wären.
(4) In Bezug auf die durch V1 durchgeführten Textbearbeitungen übernimmt V1 weder Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Adaptionen an landesspezifische Gegebenheiten, Normen, Vorschriften und dergleichen übernimmt V1 nur bei besonderer Vereinbarung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.
(6) Wenn ein Teil der vereinbarten Leistung mangelhaft ist, so berechtigt das nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass auch die übrige Teilleistung für V2 nachweisbar ohne Interesse ist.
(7) Bei Dateien übernimmt V1 keine Gewähr dafür, dass diese frei von Computerviren oder anderen Schadenprogrammen sind. V1 setzt ausdrücklich voraus, dass gelieferte Dateien vor der Verwendung durch V2 mit einem Virenschutzprogramm geprüft werden.
5. Vorlagen
(1) Alle eingereichten Dokumente, Datenträger, Vorlagen etc. werden als Kopien betrachtet.
(2) V1 geht davon aus, dass V2 rechtmäßige/r Inhaberin / Inhaber der dadurch
berührten Rechte, vor allem des Urheberrechtes, ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten von V2.
(3) Die V1 zur Verfügung gestellten Dokumente, Datenträger, Vorlagen usw. werden so verwahrt, dass sie gegen Einsichtnahme durch unbefugte Dritte gesichert sind. Für unbefugte Einsichtnahme durch Dritte übernimmt V1 Haftung nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sind.
(4) Vorlagen müssen V1 in angemessener Zeit zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen, die darin begründet sind, dass V2 für die Auftragserledigung notwendige Unterlagen oder Ähnliches nicht fristgerecht vorgelegt hat, übernimmt V1 keine Haftung.
(6) V1 erbittet sich im Falle einer Veröffentlichung eines durch V1 lektorierten Manuskriptes einen Vermerk im Impressum: „Lektorat: EchteWORTarbeit – Mirco Drewes, Berlin: Jahr“.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Über Unterlagen, persönliche Daten und andere Sachverhalte, die V1 im Rahmen von Aufträgen zur Kenntnis kommen, bewahrt V1 Stillschweigen. V1 macht Unterlagen keinen anderen als damit befassten Beschäftigten und gegebenenfalls freien Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern von V1 zugänglich.
(2) Die Daten von V2 werden soweit aus betrieblichen Gründen nötig maschinell erfasst und verarbeitet; die Bestimmungen des Datenschutzes werden durch V1 eingehalten.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
(2) Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden diese durch Regelungen ersetzt, die den ungültigen Bestimmungen vom beabsichtigten Inhalt her möglichst entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, den 29. September 2013